Milchleistungsbericht 2024.
2.456 Betriebe waren 2024 der Milchleistungsprüfung angeschlossen. Das entspricht einem Rückgang an Betrieben von 2,7% (-68 Betriebe). Mit 65.785 MLP-Kühen blieb die Anzahl an Kühen unter Leistungsprüfung konstant.
Die durchschnittliche Herdengröße stieg auf 26,8 Kühe je Betrieb (+0,7). Damit ist ein Anteil von ca. 82% aller Milchkühe in der Steiermark der Qualitätssicherung und Leistungsprüfung angeschlossen und liefert somit die Basis für die Weiterentwicklung von Tiergesundheit, Milchqualität und Genetik. Dieser Anteil ist nun schon seit einigen Jahren konstant.
Leistung seit 2022 auf stabilem Niveau
Die Mitgliedsbetriebe entwickeln sich zunehmend in unterschiedliche Richtungen. Während die Leistung in vielen Betrieben neue Rekordwerte erreichte, stieg die Zahl der Betriebe, die im Low-Input-Bereich arbeiten, sogar etwas an. In Verbindung mit einer durchwachsenen Grundfuttersituation blieb somit die Leistung das zweite Jahr hintereinander auf gleichem Niveau. Der Rassenblock Brown Swiss verzeichnete allerdings einen Leistungsanstieg von 87 kg.
Im Vergleichszeitraum hat es im gesamten Bundesgebiet einen deutlichen weiteren Leistungszuwachs gegeben. In den genetischen Trends liegt die Steiermark jedoch nach wie vor im absoluten Spitzenfeld.
Melktechnik im Umbruch
Mittlerweile melken bereits über 24% aller MLP-Kühe in der Steiermark in 317 Roboterbetrieben mit einer Durchschnittsherdengröße von 51,7 Kühen. Dieser Anteil wird in den nächsten Jahren weiter steigen.
Milchleistungsbericht 2023.
Leistung stabil auf sehr hohem Niveau und Zeitenwende in der Melktechnik
Milchleistungsbericht 2023
Der LKV Steiermark ist der Partner für die Betriebe in der Qualitätssicherung und liefert mit 75 Kontrollassistenten Daten und Berichte für das Herdenmanagement und die Zucht.
2.524 Betriebe waren 2023 der Milchleistungsprüfung angeschlossen. Das entspricht einem Rückgang an Betrieben von 2,8% (72 Betriebe). Nach einem enormen Leistungsanstieg im Vorjahr konnte sich das Leistungsniveau 2023 auf diesem hohen Niveau stabilisieren. Der Zuchtfortschritt bei den drei großen Rassen in der Steiermark in den letzten 15 Jahren ist beachtlich, der wirkliche Zuchtfortschritt zeigt sich aber erst bei Miteinbeziehung der Fitnessmerkmale.
Bereits über 20% aller MLP-Kühe in der Steiermark stehen auf Roboterbetrieben, diese Entwicklung wird die Leistungsprüfung verändern und neue Merkmale in der Zucht fordern.
Mitgliedsverpflichtung Leistungskontrolle
Als Mitglied beim Landeskontrollverband Steiermark sind folgende Punkte verpflichtend einzuhalten:
- Sämtliche Kühe des Bestandes der Leistungsprüfung sind den Richtlinien des ICAR (internationales Komitee für Leistungsprüfung in der Tierzucht), den landesgesetzlichen Bestimmungen und des LKV Steiermark anzuschließen.
- Der Mitgliedsbeitrag ist in der durch Beschluss des Vorstandes des Landeskontrollverbandes Steiermark in der jeweils geltenden Höhe zu den festgesetzten Terminen zu entrichten. Die Einhebung des Mitgliedsbeitrages erfolgt mittels Abbuchungsauftrag (Einziehungsauftrag) beim zuständigen Geldinstitut des Unterzeichneten und nur in Ausnahmefällen durch Direkteinhebung.
- Der Mitarbeiter des LKV ist bei allen Tätigkeiten zur Ermittlung richtiger Leistungsprüfungsergebnisse zu unterstützen und es sind stets wahrheitsgetreue Angaben bei allen Erhebungen zu machen. Der Betriebsführer ist bei der Durchführung der Milchleistungsprüfung auch für die mitarbeitenden Familienmitglieder und für das Stallpersonal verantwortlich.
- Eine Nachkontrolle ist jederzeit zu gestatten und die damit befassten Organe (LKV Mitarbeiter, Leistungsinspektor) bei der Durchführung zu unterstützen. Bewusste Täuschung über die wahre Leistung der Tiere und die Verweigerung der Normal- und Nachkontrolle haben den Ausschluss aus der Leistungsprüfung und die Aberkennung der Leistungsdaten zur Folge.
- Auf Verlangen sind die Daten der Molkereiabrechnung hinsichtlich Menge und Inhaltsstoffe vorzulegen.
- Am Prüfungstag ist dem LKV Mitarbeiter ein geeigneter Schreibplatz zur Verfügung zu stellen, die Internet Datenübertragung muss ermöglicht werden und für eine Waschgelegenheit ist vorzusorgen. Falls erforderlich, ist eine betriebseigene Schutzkleidung bereitzustellen.
- Ich stimme zu, dass gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetztes personen- und betriebsbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, Betriebsnummer, Betriebskenndaten, Zuchtverbandszugehörigkeit, Zahl der Kühe und Abkalbungen, Jungvieh und Kühe mit Belegungsdaten und Leistungsergebnissen) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert, verarbeitet, übermittelt und veröffentlicht werden dürfen.
- Ein etwaiger Austritt aus der Milchleistungsprüfung ist nur vierteljährlich zu vollziehen und eine schriftliche Austrittserklärung bis zum jeweiligen Stichtag des laufenden Kontrolljahres (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember) dem LKV zu übermitteln.
- Im Falle einer Unterbrechung der Leistungsprüfung infolge einer Krankheit oder Seuche, höherer Gewalt, Gefahr in Verzug, etc. bleibt die Zahlungsverpflichtung für den Zeitraum der Kontrollunterbrechung bzw. bis zum Austrittsdatum bestehen.
- Im Falle der Nichtbezahlung der Mitgliedsbeiträge endet die Mitgliedschaft beim Landeskontrollverband Steiermark und die Leistungsprüfung wird eingestellt.



